Öffnen – Kündigung Hausarztmodell Aok | Vorlage – Muster

Muster und Vorlage für Kündigung Hausarztmodell Aok zum Ausfüllen und Erstellen im PDF und Word-Format


Kündigung Hausarztmodell AOK

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit möchte ich mein Hausarztmodell bei der AOK kündigen. Nach reiflicher Überlegung habe ich mich dazu entschieden, meinen Hausarzt frei wählen zu wollen.

Ich habe in der Vergangenheit mit meinem aktuellen Hausarzt leider keine guten Erfahrungen gemacht und bin daher der Meinung, dass ein Wechsel notwendig ist, um die bestmögliche medizinische Versorgung zu erhalten.

Mein Vertragspartner lautet:

Versicherungsnummer:
123456789

Ich bitte Sie daher, die Kündigung meines Hausarztmodells zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorzunehmen. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Erhalt dieser Kündigung und den Termin der Beendigung des Hausarztmodells.

Des Weiteren bitte ich Sie, mir eine neue Versichertenkarte auszustellen, auf der kein Hausarzt eingetragen ist. Sollte dies nicht möglich sein, bitte ich um Informationen, wie ich einen neuen Hausarzt eintragen lassen kann.

Ich bedanke mich für Ihre Bemühungen und stehe für weitere Fragen und Informationen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Ihr Name

Adresse

Telefonnummer

 

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Frage 1: Wie kann ich das Hausarztmodell bei der AOK kündigen?

Antwort: Um das Hausarztmodell bei der AOK zu kündigen, müssen Sie einen schriftlichen Kündigungsbrief verfassen und diesen an die AOK senden. Beachten Sie, dass Sie eine Kündigungsfrist von x Wochen/Monaten einhalten müssen.

Frage 2: Welche Informationen muss ich in meinem Kündigungsbrief angeben?

Antwort: In Ihrem Kündigungsbrief sollten Sie Ihren Namen, Ihre Versicherungsnummer sowie das Datum und Ihre Unterschrift angeben. Erklären Sie deutlich, dass Sie das Hausarztmodell kündigen möchten und nennen Sie gegebenenfalls den Grund dafür.

Frage 3: Bis wann muss ich meine Kündigung einreichen?

Antwort: Die genaue Frist für die Einreichung der Kündigung entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag. In der Regel beträgt die Frist x Wochen/Monate vor dem gewünschten Kündigungstermin.

Frage 4: Kann ich meine Kündigung per E-Mail oder Fax verschicken?

Antwort: Es ist empfehlenswert, die Kündigung per Einschreiben oder Fax zu versenden, um einen Nachweis über die rechtzeitige Einreichung zu haben. Eine Kündigung per E-Mail kann unter Umständen nicht rechtsgültig sein.

Frage 5: Wie erhalte ich eine Bestätigung über den Eingang meiner Kündigung?

Antwort: Sobald die AOK Ihre Kündigung erhalten hat, werden sie Ihnen eine schriftliche Bestätigung zusenden. Bitte geben Sie in Ihrem Kündigungsbrief auch Ihre Kontaktdaten an, damit die AOK Sie erreichen kann.

Frage 6: Muss ich nach der Kündigung einen neuen Hausarzt wählen?

Antwort: Nein, nach der Kündigung sind Sie nicht verpflichtet, einen neuen Hausarzt zu wählen. Sie können frei entscheiden, ob Sie weiterhin das Hausarztmodell nutzen möchten oder nicht.

Frage 7: Was passiert mit meinen Krankenakten nach der Kündigung?

Antwort: Nach der Kündigung werden Ihre Krankenakten weiterhin bei der AOK aufbewahrt. Sollten Sie einen neuen Hausarzt wählen, können die Akten dorthin übertragen werden. Andernfalls bleiben die Akten bei der AOK archiviert.

Frage 8: Muss ich nach der Kündigung weiterhin meine AOK-Karte vorlegen?

Antwort: Ja, auch nach der Kündigung müssen Sie Ihre AOK-Karte bei Arztbesuchen vorlegen. Ihre Versicherung läuft weiterhin, lediglich die Einschränkungen des Hausarztmodells entfallen.

Frage 9: Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit für das Hausarztmodell bei der AOK?

Antwort: Ja, in der Regel beträgt die Mindestvertragslaufzeit für das Hausarztmodell bei der AOK ein Jahr. Nach Ablauf dieser Frist können Sie das Modell jederzeit kündigen.

Frage 10: Was passiert, wenn ich das Hausarztmodell vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündige?

Antwort: Wenn Sie das Hausarztmodell vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kündigen, können zusätzliche Kosten oder eine Vertragsstrafe anfallen. Genauere Informationen zu den finanziellen Konsequenzen entnehmen Sie bitte Ihrem Versicherungsvertrag.