Öffnen – Kündigung Mitgliedschaft Lohnsteuerhilfeverein | Vorlage – Muster

Muster und Vorlage für Kündigung Mitgliedschaft Lohnsteuerhilfeverein zum Ausfüllen und Erstellen im Word un PDF-Format


Kündigung der Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit kündige ich meine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Ich bitte Sie, die Kündigung entsprechend zu bestätigen.

Mitgliedsnummer:
123456
Name:
Max Mustermann
Adresse:
Musterstraße 1
12345 Musterstadt

Ich bin mit dem Service und der Beratungsleistung des Lohnsteuerhilfevereins nicht mehr zufrieden. Daher habe ich mich dazu entschlossen, meine Mitgliedschaft zu beenden.

Bitte stellen Sie sicher, dass die Kündigung wirksam wird und meine Mitgliedschaft nicht automatisch verlängert wird. Ich bitte Sie außerdem, meine Mitgliedschaftsbeiträge ab dem Kündigungsdatum nicht mehr von meinem Konto abzubuchen.

  1. Bitte bestätigen Sie mir schriftlich den Eingang meiner Kündigung sowie den Termin, zu dem die Mitgliedschaft endet.
  2. Bitte senden Sie mir auch eine Bestätigung über den Stopp der Lastschriften für die Mitgliedschaftsbeiträge.
  3. Bitte löschen Sie meine persönlichen Daten aus Ihrer Datenbank und stellen Sie sicher, dass diese nicht weiter verwendet werden.

Ich bedanke mich für die bisherige Unterstützung und bitte um eine zeitnahe Bearbeitung meiner Kündigung. Sollten noch Rückstände oder offene Fragen bestehen, stehe ich Ihnen selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Max Mustermann

 

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Hier finden Sie die Antworten auf die 10 häufig gestellten Fragen (FAQ) zum Thema Kündigung der Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein:

Frage 1: Wie kündige ich meine Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein?

Die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein kann durch eine schriftliche Kündigung beendet werden.

Frage 2: Wie sollte die Kündigung formuliert sein?

Die Kündigung sollte eine klare und eindeutige Formulierung enthalten, in der Sie Ihren Wunsch zur Beendigung der Mitgliedschaft deutlich machen.

Frage 3: Gibt es eine Kündigungsfrist?

Ja, in den meisten Fällen gibt es eine Kündigungsfrist, die in den AGB des Lohnsteuerhilfevereins festgelegt ist. Diese müssen Sie beachten.

Frage 4: Wie kann ich die Kündigung am besten zustellen?

Empfehlenswert ist es, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu versenden, um den Zugang nachweisen zu können.

Frage 5: Muss ich meine Gründe für die Kündigung angeben?

Nein, Sie sind nicht verpflichtet, Ihre Gründe für die Kündigung anzugeben. Es reicht, den Wunsch zur Beendigung der Mitgliedschaft zu äußern.

Frage 6: Wann tritt die Kündigung in Kraft?

Die Kündigung tritt in der Regel zum Ende der Laufzeit der Mitgliedschaft in Kraft. Informieren Sie sich in den AGB über die genauen Regelungen.

Frage 7: Kann ich meinen Anspruch auf steuerliche Beratung nach der Kündigung weiterhin geltend machen?

Nein, nach der Kündigung erlischt in der Regel Ihr Anspruch auf steuerliche Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein. Sie sollten sich nach Alternativen umschauen.

Frage 8: Gibt es eine Möglichkeit, die Kündigung rückgängig zu machen?

Ja, in einigen Fällen ist es möglich, die Kündigung rückgängig zu machen. Hier sollten Sie direkt Kontakt zum Lohnsteuerhilfeverein aufnehmen und das weitere Vorgehen besprechen.

Frage 9: Welche Konsequenzen hat eine Kündigung?

Nach der Kündigung endet Ihre Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein und Sie verlieren die damit verbundenen Leistungen und Vorteile.

Frage 10: Gibt es Besonderheiten bei der Kündigung der Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein zu beachten?

Die Kündigung sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen und alle relevanten Angaben enthalten, wie Ihre Mitgliedsnummer, Name und Adresse. Informieren Sie sich zudem über die Kündigungsregelungen in den AGB des Vereins.